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Sie sind Unternehmer und bieten keine betriebliche Altersvorsorg an? Dann müssen Sie handeln!

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Dass ist besonders in modernen Zeiten sinnvoll, wenn Rentner mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Durch die betriebliche Altersvorsorge ist der Aufbau einer Zusatzrente machbar, die durch den Arbeitgeber finanziert wird. Gegenüber der privaten Altersversorge ist diese Versicherung jedoch eine freiwillige Leistung. Gesetzlichen Anspruch haben Arbeitnehmer nur auf die Versicherung, wenn sie bereit sind, dafür auf das Entgelt zu verzichten.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Finanzierung durch den Arbeitgeber möglich, aber auch die aufgeteilte Beitragszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Grunde erfolgt die Zusage, dass ein Teil des Gehalts auf spätere Versorgungsleistungen umgewandelt wird. Das stellt auch den Unterschied zu einer privaten Altersvorsorge dar, bei der ein Arbeitnehmer selbstständig für die Kosten der Beitragszahlungen aufkommt.

Die betriebliche Altersvorsorge macht Sinn, wenn eine Zusatzvorsorge durch den Arbeitgeber finanziert werden kann und wenn sich diese für das Unternehmen lohnt. Das hängt auch davon ab, zu welchen Konditionen sie abgeschlossen wird und wie die Beteiligung durch den Arbeitnehmer ausfällt. Lohnend ist das Angebot für Mitarbeiter, die wenig verdienen und damit auch im Alter wenig gesetzliche Rente erhalten.

Durch Gesetzesänderungen, die seit 2018 in Kraft getreten sind, wird die Betriebsrente nicht mehr auf die spätere Rente angerechnet, sondern kann in einer Höhe bis zu maximal 200 Euro neben der eigentlichen Rente verrechnet werden. Wenn die Rente entsprechend 100 Euro übersteigt, kann der Rentner 30 Prozent behalten, insgesamt jedoch nicht mehr als 200 Euro. Für Geringverdiener lohnt sich diese Art Altersvorsorge.

Praktisch ist, dass die Betriebsrente auch dann abgesichert ist, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Das erfolgt über den Pensionssicherungsverein. Dazu ist eine durch den Arbeitgeber finanzierte Zusatzrente nur dann möglich, wenn die Mitarbeit seit mindestens 3 Jahren im Betrieb nachweisbar und die Loyalität zum Unternehmen bewiesen ist.
Eine Entgeltumwandlung funktioniert relativ einfach. Die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge sind steuerfrei und von Sozialabgaben befreit. Die spätere Rente muss der Arbeitnehmer dann allerdings versteuern. Mittlerweile gibt es mehrere Wege zur Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie kann unmittelbar erteilt werden, was sich Direkt- oder Pensionszusage nennt, oder über einen externen Versorgungsträger abgewickelt werden, so über eine Pensionskasse oder über Pensionsfonds.

Bei der gängigen Direktversicherung schließen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Das geht meistens mit der Entgeltumwandlung einher. Abhängig ist die Art der Versorgung immer von der Größe des Betriebs. Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht eine soziale Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie, während Arbeitgeber so eine höhere Betriebsbindung der Mitarbeiter erzielen und die Versorgung auch eine motivierende Wirkung auf die Arbeitsleistung hat.

Welche Form für Sie als Unternehmer in Frage kommt, wird gerne durch die Versicherungsagentur Monika Holzheimer-Stanner beantwortet. Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin. Ich freue mich auf Sie.

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