Wie schütze ich mich vor Vandalismus, Einbruch und Raub?
Die Inhaltsversicherung kann mit einer Hausratsversicherung aus dem Privatbereich verglichen werden und ist ausschließlich für den gewerblichen Bereich gedacht. Sie bietet den Schutz für die gesamte kaufmännische und technische Betriebseinrichtung. Dazu gehören die Büroausstattung, das Werkzeug und die Maschinen. Die Versicherung deckt Schäden bei der Produktion, bei der Lagerung der Waren und Vorräte. Darüber hinaus kommt die Inhaltsversicherung auch für Schäden auf, die durch Leitungswasser, Feuer, Blitzschlag, durch Unwetter und Sturm, durch Hagel, Vandalismus oder Einbruch entstehen.
Jeder Betrieb sollte dafür sorgen, dass die Produktion und Ware problemlos in den Kosten gedeckt ist und auch dann versichert bleibt, wenn etwas passiert. Erstattet wird bei einem Schadensfall in der Regel der Neuwert der betroffenen Sachen. Ergänzt werden kann die Versicherung beispielsweise durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung, um den Schutz um zusätzliche Leistung zu erweitern.
Eine Inhaltsversicherung macht dann Sinn, wenn die Produkte und Waren geschützt werden müssen, was bei einer längeren Lagerung oftmals der Fall ist. Gleichzeitig deckt die Versicherung auch Folgeschäden, die durch Reparaturen oder Wartung entstehen. Unternehmen, die über einen großen Fuhrpark oder über viele Büroräume verfügen, sind mit dieser Gewerbeversicherung gut beraten. Die Agentur „Monika Holzheimer-Stanner“ hilft Ihnen, das richtige Paket zusammenzustellen, damit Ihr Betrieb jederzeit weiterläuft und kein Produktionsstopp erfolgt.
Gedeckt sind:
- Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und ähnliches
- Schäden durch böswillige Zerstörung
- Einbruch und Diebstahl
- Vandalismus und Raub
- Elementargefahren (Erdbeben, Überschwemmungen und ähnliches)
- Innere Unruhen (darunter Streiks oder Aussperrung)
- Glasbruch
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Maschinen- und Fuhrpark, für Büroausstattung und Lagerung, sondern auch für wichtige Daten, darunter Programme, Kundendaten, Auftrags- und Inventarlisten, die bei einem Sachschaden beschädigt oder zerstört werden. Die Versicherung leistet bei derartigen Schadensfällen die Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Sachen und die Kosten für die Wiederbeschaffung der Einrichtung und des Maschinenparks. Die Entschädigung erfolgt in der Regel zum Neuwert, solange die Betriebseinrichtung noch verwendet wurde und gebrauchsfähig war. Auch verlorene Ware oder Vorräte werden erstattet.
Typische Kosten betreffen dabei:
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Schutzkosten
- Bewegungskosten
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Kosten für Sachverständige
- Kosten für Sicherheitsmaßnahmen
Für Landwirtschaftsbetriebe gelten im Rahmen der Inhaltsversicherung branchenspezifische Schadensfälle, die gedeckt werden. Dazu gehören Lagerungsschäden, Fermentationsschäden an der Ernte, Düngerschäden, Brandschäden oder der Diebstahl von Tieren. Gedeckt sind auch die Verletzungen der Tiere oder Schäden an Maschinen oder in den Ställen.
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