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Knapp 10 Millionen Unfälle ereignen sich in deutsche Unternehmen jedes Jahr. Sorgen Sie vor!

Gewerbebereiche sind vielfältig in ihrer Produktion und Tätigkeit. Gleichzeitig wachsen damit auch die Risiken für Mitarbeiter. Umso wichtiger ist ein umfassender Versicherungsschutz, der nicht nur die Kranken- und Altersversorgung betrifft, sondern den umfassenden finanziellen Schutz bei Unfällen und Verletzungen bietet. Hier kommt die betriebliche Unfallversicherung zum Tragen, die bei der Nutzung von Maschinen und Geräten mit höherem Risiko genauso wichtig ist wie als Absicherung für den Betrieb, um Schadensersatzverpflichtungen zu unterbinden.

Als Unfall definiert eine Versicherung ein Ereignis, bei dem durch plötzlich von außen stattfindende Einwirkung ein Gesundheitsschaden entsteht. Das betrifft einen relativ kurzen Zeitraum, weniger eine Dauerbelastung mit später entstehenden Problemen. Ein Unfall kann an einer Maschine unabsichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit passieren. Auch herabstürzende Gegenstände oder ein Fahrzeugzusammenstoß auf Firmengelände gehören dazu.

Voraussetzung ist, dass ein Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, sondern unabsichtlich oder durch ein fehlerhaftes Verhalten. Der körperliche Schaden kann dabei vielseitig auftreten. Daher ist der Versicherungsschutz hier optimal möglich und sinnvoll für Selbstständige, für Arbeiter in risikohaften Berufen oder für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen.

Eine gesetzliche Unfallversicherung deckt zwar einen Arbeitsunfall ab, die Leistungen bleiben jedoch eher überschaubar und mit ganz bestimmten Situationen verknüpft. Das bedeutet, es gibt eine Art Grundabsicherung ohne Zusatzleistungen. Daher besteht die Möglichkeit, innerhalb der Gewerbeversicherungen eine betriebliche Unfallversicherung mit abzuschließen, die für Angestellte den umfassenden Extraschutz gewährleistet. Damit ist nicht der Arbeitnehmer abgesichert, sondern auch der Arbeitgeber.

Bedacht werden muss, dass sich jährlich knapp 10 Millionen Unfälle in Unternehmen ereignen. Das betrifft nicht nur leichtere Verletzungen, sondern auch schwerwiegende und lebensgefährliche Unfälle. Solche Situationen ziehen neben dem Personenschaden auch immer den Arbeitsausfall und den Kostenanstieg nach sich. Gerade wenn durch einen Unfall ein Mitarbeiter zeitweise oder dauerhaft ausfällt, ist eine finanzielle Absicherung für beide Seiten wichtig. Eine berufsgenossenschaftliche Versicherung deckt nur Berufsunfälle.

Die in der Gewerbeversicherung enthaltene betriebliche Unfallversicherung gestattet den weltweiten Schutz, die doppelte Entschädigungsleistung und eine Mitversicherung aller Betriebsangehörigen ohne die Namensnennung. Mit Hilfe spezieller Gliedertaxen für einzelne Berufsgruppen können dazu individuelle Pakete zusammengestellt werden. Eine Sofortleistung erfolgt bei schweren Unfällen bei etwa 5 Prozent der Grundversicherungssumme. Auch die Kosten für Rehabilitation und Kur werden durch die Unfallversicherung erstattet.

Eine Unfallversicherung ist auch dann sinnvoll, wenn Mitarbeiter durch Krankheit berufsunfähig werden. Das ist sogar häufiger der Fall als der Ausfall durch Unfall. Abgedeckt ist die Invaliditätsleistung, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Natur die Folge ist. Das gilt auch für Unfallschäden, die mehr als drei Jahre bestehen bleiben.
Die Unfallversicherung ist innerhalb des Gesundheitssystems dazu da, den Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit und bei Invalidität zu gewährleisten. Zum Teil betrifft das auch den Unfall mit Todesfolge. Dabei deckt die Versicherung lediglich den eigenen Schaden des Versicherten, unabhängig von der Schuldfrage. Die Folgen gegenüber Dritten sind durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.

Beinhaltet sind in der Unfallversicherung u. a. folgende Optionen:

  • medizinische Kosten (Erstversorgung, Heilbehandlung, Rehabilitation, Kur)
  • unfallverbundene Kosten (Krankentransport, Bergung)
  • Folgekosten (Behandlung bleibender Beeinträchtigungen und Schäden, Schmerzensgeld)
  • Übergangsgelder (Betreuungsbedarf, Pflegegeld, Umschulungskosten)


Bei der Betriebsunfallversicherung als Sonderform sind alle Kosten gedeckt, die einen Betriebsunfall betreffen, der sich während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat. Das können Unfälle in der Verwaltung oder Produktion sein, auf Dienstreisen oder bei der Montage. Möglich ist die Verletzung durch Arbeitsgeräte und Maschinen, durch Stromschlag, durch Stolpern, Ausrutschen oder Sturz.

Für die Leistungserstattung sind bestimmte Anforderungen vorausgesetzt, die mit dem Arbeits- und Betriebsunfall zusammenhängen und den Nachweis der Tatbestandsmerkmale benötigen. Gegliedert ist die sozialrechtliche Ordnung in ein zeitlich begrenztes, auf den Körper einwirkendes Unfallereignis, auf den eigentlichen Gesundheitsschaden und auf die kausalen Zusammenhänge zwischen der Tätigkeit und dem Unfall, wobei auch eine Todesfolge der Fall sein kann. Dagegen liegt ein Arbeitsunfall nicht vor, wenn der Mitarbeiter beispielsweise einen Herzinfarkt erleidet.

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